Moderne Zieltechnik nützt dem Tierschutz
Der DWV setzt sich für die Legalisierung moderner Technik bei der Nachtjagd ein.
Dazu haben wir Kontakt zu den verantwortlichen Ministerien der Länder und des Bundes aufgenommen. Ergänzend wurden Artikel in der Mitgliederzeitung und der Halali veröffentlicht, die detailliert informieren.
Der aktuelle Anlass ist die sich rasant von Osteuropa her ausbreitende Afrikanische Schweinepest (ASP), die möglicherweise in absehbarer Zeit auch Deutschland erreicht.
Zur Umsetzung der Maßnahmen und Programme zur Abwehr der Afrikanischen Schweinepest ist es unabdingbar, auch geeignetes Handwerkszeug für eine sach- und tierschutzgerechte Bejagung des Schwarzwildes zuzulassen.
Unabhängig von dieser Situation ist es aber auch grundsätzlich an der Zeit, jagdliches Handwerkszeug dem Entwicklungsstand der Technik anzupassen.
Zudem ist es inkonsequent, die Nachtjagd auf Schwarzwild gemäß § 19 (1) Absatz 4 Bundesjagdgesetz zu erlauben, dann aber die dazu erforderliche Zieloptik zu verbieten.
Nachtzieltechnik ermöglicht eine wesentlich bessere Unterscheidung von männlichem und weiblichem (Muttertiere) Wild, die Erkennung zum Beispiel von durch Bodenbewuchs verdeckten Frischlingen oder anderen Jungtieren und die wesentlich verbesserte Treffergenauigkeit bei der Erlegung von Schwarzwild. Hier würde besonders dem Tierschutz / -wohl und der Forderung zur Einhaltung der Grundsätze der deutschen Waidgerechtigkeit entsprochen.
Kurze Stellungnahme zu der von Kritikern geäußerten Meinung, dass von Nachtzielgeräten ein zusätzliches Gefahrenpotenzial ausginge:
Gäben wir uns grundsätzlich der Annahme hin, dass die bloße Tatsache des Vorhandenseins eines Erlaubnistatbestandes zwangsläufig zu dessen Missbrauch führte, würde das Funktionieren all unserer Rechtsnormen ad absurdum geführt.